Grunderwerb und Flurneuordnung
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Wo naturschutzfachlich wertvolle Flächen vor Gefährdungen geschützt bzw. biotoplenkende Maßnahmen, wie etwa Wiedervernässung , durchgeführt werden sollen, ist vorgesehen, den Grund zu erwerben.
Der Ankauf der Grundstücke wird zum größten Teil über die Flurneuordnung durchgeführt und soll nach ökologischen Kriterien erfolgen, d.h. entsprechend der vorgegebenen Zonierung innerhalb des Projektkerngebietes: Vorrangig werden daher Grundstücke in der Regenerationszone erworben, danach Grundstücke der Stabilisierungszone und schließlich Flächen in der Extensivierungszone. Durch die Verknüpfung mit einer Flurneuordnung kann sichergestellt werden, dass vor der Durchführung notwendiger Maßnahmen neben dem Kauf auch ein Tausch von Flächen möglich ist.
Im Rahmen des Großprojektes sind zwei Flurneuordnungsverfahren von Bedeutung:
- Das Flurbereinigungsverfahren Burgweiler im nördlichen Teil des Projektkerngebietes. Dieses Verfahren dauerte von 1987 bis 2006.
- Im Jahr 2002 wurde im südlichen und östlichen Teil des Projektkerngebiets das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren (BZV) Wilhelmsdorf-Pfrungen angeordnet. In Abstimmung mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des BZV gelten bis zum Ende dieses Verfahrens im Jahr 2012 für Grunderwerb im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes feste Grundstückspreise.
Beim Erwerb von Grundstücken mit Waldbestand wird dieser neben dem Grundstückswert individuell geschätzt.
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- aktualisiert am 12.7.2011 13:14:29
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