Ausweisung von Schutzgebieten
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Entsprechend der Förderrichtlinie für Naturschutzgroßprojekte des Bundes soll zum Ende der Projektlaufzeit das Projektkerngebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Dabei ist die vollständige und deckungsgleiche Übernahme der Projektkerngebietsflächen in das zukünftige Naturschutzgebiet allerdings nicht zwingend.
Die Regenerationszone (siehe Zonierung ) mit dem Ziel der Selbstregulation ohne jegliche Nutzung (ggf. nach Durchführung einmaliger biotoplenkender Maßnahmen z. B. zur Wiedervernässung) kann ohne Probleme mit den klassischen rechtlichen Instrumenten geschützt werden. Die Stabilisierungs- und Extensivierungszone erfordert wegen der für diese formulierten optionalen Pflege- und Bewirtschaftungsverfahren eher flexible Regelungen.
Derzeit ist eine Erweiterung des bestehenden Bannwaldgebietes in Planung. Der geplante erweiterte Bannwald Große Traube/Tisch/Hornung würde mit einer Fläche von ca. 440 Hektar das größte zusammenhängende Bannwaldgebiet in Baden-Württemberg darstellen.
Öffentlichkeit
Eine Begehung der Regenerationszone durch die Allgemeinheit sollte unter fachlicher Führung des betreuenden Naturschutzzentrums oder auf den entsprechend gekennzeichneten Themenwegen, vorzugsweise vom Rand her, in Teilen auch weiterhin möglich sein. Darüber hinaus sollte die Allgemeinheit auf vorhandenen Wegen ( Extensivierungszone ) bzw. auf gesondert gekennzeichneten Wegen ( Stabilisierungszone ) begehen können.
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- aktualisiert am 26.10.2006 7:37:38
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